Sicherungsplan! Und was jetzt?

Das erwartet Sie im Kurs

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 6 vom 15.01.2026 wurde das Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) neu angepasst. Eine wesentliche Änderung ist die Neueinführung des § 25 a, bei dessen Nichtbeachtung Busgelder nach §38 SÜG in Höhe von 50.000 € drohen. Die wesentlichen Änderungen des SÜGs werden im Workshop „Sicherungsplan! Und was jetzt?“ beleuchtet. Dazu gehören u.a. die einzelnen Elemente des Sicherungsplanes, die Ausnahmen vom Gebrauch eines Sicherungsplanes sowie das Zusammenwirken einzelner Personen der Beförderungskette mit den zuständigen Behörden.
Nach Kapitel 1.10.3.2 ADR/RID/ADN bzw. 1.4 IMDG-Code ist für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial ein Sicherungsplan zu erstellen und anzuwenden. Durch den Sicherungsplan entstehen fixe Abläufe, die im Fall von Bedrohungs- oder Unfallszenarien einzuhalten sind und klare Regeln für die Sicherung beim Transport und Abstellen von Fahrzeugen geben.
Das Seminar beleuchtet auch die Aufgaben des Sabotageschutzbeauftragten.

Ihr Ansprechpartner

Antonia Partsch
Telefon: +49 8631 1607-0
E-Mail: a.partsch@strober-partner.de

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Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen, Führungskräfte, Berater

09:00 - 16:00 Uhr

In diesem Kurs findet keine Prüfung statt.

Nach dem Training erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Wir lernen durch aktives Tun besser als durch passives Zuhören. Deshalb wechseln sich Phasen der Wissensvermittlung möglichst oft mit Übungen ab.

- Elemente eines Sicherungsplanes (Auflistung der betroffenen gefährlichen Güter, Verantwortlichkeiten, Maßnahmen, Meldung, Verhalten bei Bedrohungen bzw. Zwischenfällen, wiederkehrende Überprüfung)
- Die zwölf Schritte der Sicherheitsüberprüfung
- Vorrichtungen, Ausrüstungen und Verfahren zum Schutz gegen Diebstahl der Fahrzeuge die für den Transport von gefährlichen Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial oder radioaktiven Stoffen mit hohem Gefahrenpotenzial benutzt werden
- Ausnahmen vom Gebrauch eines Sicherungsplanes
- Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten der Transportkette mit den Behörden
- Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern gem. des Festellungsverfahren zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz
- Aufgaben des Sabotagebeauftragten

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